Neue KFW-Änderungen ab 01.01.2012

Ab dem 01.01.2012 gelten bei der KFW neue Förderbedingungen. Wir haben Ihnen alle relevanten... mehr

Lebensgefährte in Mietwohnung: Zustimmung des Vermieters erforderlich

Wer seinen Lebensgefährten in der Mietwohnung aufnehmen will, muss zuerst den Vermieter um... mehr

Neue KFW-Änderungen ab 01.01.2012

1. Schließung des KfW Programms „Wohnraum Modernisieren“ (141) zum 01.01.2012 Allgemeine Instandsetzungsmaßnahmen und Modernisierungen können mit dem Auslaufen des Programms „Wohnraum Modernisieren“ ab dem 01.01.2012 nicht mehr über die KfW finanziert werden. Anträge können noch bis zum 16.12.2011 (einschließlich) bei der KfW eingereicht werden. Die vollständigen und bearbeitungsfähigen Darlehensanträge für dieses Programm müssen demnach bis spätestens zum 09.12.2011 bei der zuständigen Zusageabteilung vorliegen.

2. „Altersgerecht Umbauen“ (155): Fortführung des Programms ab 01.01.2012.

Das mit Haushaltsmitteln in 2009 aufgelegte Programm „Altersgerecht Umbauen“ ist bis Ende 2011 befristet. Im aktuellen Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2012 sind keine weiteren Mittel mehr vorgesehen. Die KfW wird aber das Programm ab dem 01.01.2012 als Eigenprogramm weiter fortführen. Das bedeutet, dass das Programm künftig ausschließlich aus KfW-Mitteln im Zins verbilligt wird. Zur Sicherung der aktuellen Zinskonditionen des auslaufenden Bundesprogramms
sind Anträge bis zum 16.12.2011 (einschließlich) bei der KfW zu stellen, so dass diese noch in 2011 auf der Grundlage des diesjährigen Bundeshaushaltes zugesagt werden können. Die vollständigen und bearbeitungsfähigen Darlehensanträge müssen demnach bis spätestens
zum 09.12.2011 bei der zuständigen Zusageabteilung vorliegen.

3. Einführung der monatlichen Abrechnung für Zusagen ab 01.01.2012 (Programm-Nr.: 124, 151, 152, 153, 155)
Für alle wohnwirtschaftlichen Neuzusagen ab dem 01.01.2012 wird die monatliche Abrechnung von Zinsen und Tilgungen einführt. Die Prolongation der ab 01.01.2012 zugesagten Darlehen wird ebenfalls monatlich erfolgen. Eine Anpassung der bis 31.12.2011 zugesagten Darlehen erfolgt nicht. Darlehen, die noch in 2011 beantragt aber deren Zusage erst in 2012 erfolgt, werden monatlich abgerechnet.

4. Ausschluss kleinteiliger außerplanmäßiger Tilgungen für Zusagenab 01.01.2012 (Programm-Nr. 151, 152, 153, 155)
Außerplanmäßige Sondertilgungen werden für die betreffenden Neuzusagen nur noch zum Monatsultimo (= Abrechnungstermin) und in Mindestbeträgen von 1.000 EUR angenommen. In diesem Zusammenhang gilt für Darlehen mit einer Restvaluta kleiner als 1.000 EUR, dass im Falle einer außerplanmäßigen Rückzahlung das Darlehen nur in einer Summe, d.h. vollständig getilgt werden kann.

5. Anpassung des Finanzierungsanteils sowie des Förderhöchstbetrages in dem KfWWohneigentumsprogramm (Programm-Nr.: 124)
Zum 01.01.2012 wird der maximale Finanzierungsanteil von 30 % abgeschafft und der Förderhöchstbetrag auf 50.000 Euro angepasst. Darlehensanträge, die ab dem 01.01.2012 bei der KfW eingehen, werden zu den neuen Programmbedingungen zugesagt. Die vollständigen und bearbeitungsfähigen Darlehensanträge zu den bisherigen Bedingungen müssen demnach bis spätestens zum 19.12.2011 bei der zuständigen Zusageabteilung vorliegen.


28.11.2011, www.baufinanz-online.com

Die auf dieser Seite veröffentlichten Nachrichten unterliegen dem Urheberrecht und sind Eigentum der entsprechenden Firma bzw. der Nachrichten-Quelle. Alle Rechte sind ausdrücklich vorbehalten. Jeder Nutzer, der sich Zugang zu diesem Material zugänglich macht, tut dies zu seinem persönlichen Gebrauch und die Nutzung dieses Materials unterliegt seinem alleinigen Risiko. Die Weiterverteilung und jegliche andere gewerbliche Verwertung des vorliegenden Nachrichtenmaterials ist ausdrücklich untersagt. In den Fällen, in denen solches Nachrichtenmaterial durch eine dritte Partei beigestellt wurde, erklärt jeder Besucher sein Einverständnis, die speziellen zutreffenden Nutzungsbedingungen anzuerkennen und sie zu respektieren. Wir garantieren oder bürgen nicht für die Genauigkeit oder die Zuverlässigkeit von irgendwelchen Informationen, die in den veröffentlichten Nachrichten enthalten sind, oder auch in Webseiten auf die hier Bezug genommen wird.
space